Sozialhilfe - beantragen

Gemäss kantonalem Sozialhilfegesetz haben bedürftige Personen Anspruch auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe.

Als bedürftig gilt, wer für seinen Lebensunterhalt nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen kann. Jede Person hat unter diesen Voraussetzungen Anspruch auf Zugang zum Sozialdienst der Gemeinde.

Wenn Sie und Ihre Familienangehörigen in eine finanzielle oder soziale Notlage geraten, dürfen Sie die Hilfe des Sozialdienstes in Anspruch nehmen.

Die Leistungen des Sozialdienstes werden erbracht, soweit keine anderen Hilfsangebote verfügbar sind.

Zur Anspruchsprüfung der Sozialhilfe melden sie sich direkt bei der Sozialregion Zuchwil-Luterbach.

Soziale Dienste
Familie & Soziales

Notfallkontakte

Kantonspolizei
032 627 98 98

Bürgerspital Solothurn
032 627 31 21

Ärztlicher Notfalldienst Kanton Solothurn
0848 112 112

Toxikologisches Institut bei Vergiftungen
044 251 51 51

Zivilschutz Aare Süd
032 674 46 00