Abfallentsorgung - Informationen einholen | | |
AHV-Zweigstellen - Informationen einholen  Die AHV-Zweigstelle ist die Verbindungsstelle zwischen den Versicherten (Beitragspflichtige und Leistungsberechtigte) und der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) für die Bereiche:
Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, Familienzulagen, Familienzulagen in der Landwirtschaft, Erwerbsausfallentschädigung für Militär- und Zivilschutzleistende und Mutterschaftsentschädigung, Nichterwerbstätige und Selbstständigerwerbstätige.
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Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis)  Falls Sie sich länger als drei Monate im Jahr in einer anderen Gemeinde aufhalten, sind Sie am Aufenthaltsort meldepflichtig.
Zur Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Aufenthaltsgemeinde benötigen Sie eine Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis).
Sie können das Dokument im Onlineschalter bestellen oder bei den Einwohnerdiensten abholen.
Die Gültigkeit der Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt ist auf maximal 1 Jahr beschränkt.
Sind Sie bereits im Besitz einer Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt, deren Gültigkeit demnächst abläuft und Ihre Situation ist immer noch unverändert?
Sie haben die Möglichkeit, die Bescheinigung verlängern zu lassen. Senden Sie uns hierfür die bisherigen Bescheinigung zurück.
Die Neuausstellung wie auch die Verlängerung einer Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt ist gebührenpflichtig und kostet Fr. 20.00.
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Identitätskarte / Pass |  | |
Wohnsitzbescheinigung  Wohnsitzbescheinigung
Die Wohnsitzbescheinigung kann persönlich Schalter der Einwohnerdienste bezogen oder im Onlineschalter bestellt werden.
Bitte bringen Sie bei einer Abholung der Wohnsitzbescheinigung zur Identifikation Ihrer Person den Pass oder die Identitätskarte mit.
Die Wohnsitzbescheinigung ist gebührenpflichtig und kostet Fr. 20.00.
Wohnsitzbescheinigung SBB
Zur Beantragung des GA-Plus Familia oder GA-Plus Duo Partner ist eine Wohnsitzbescheinigung der Einwohnerkontrolle erforderlich. Das Dokument darf nicht älter als 30 Tage sein.
Bitte füllen Sie alle Felder des Formulars aus und bestätigen Sie mit Ihren Unterschriften, dass alle Personen im selben Haushalt wohnen.
Eine auf dem Formular aufgeführte Person muss dieses von der Einwohnerkontrolle bescheinigen lassen. Bitte bringen Sie zur Identifikation Ihrer Person den Reisepass oder die Identitätskarte mit.
Die Wohnsitzbescheinigung ist gebührenpflichtig und kostet Fr. 20.00.
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Einbürgerung  Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption oder durch das ordentliche oder erleichterte Einbürgerungsverfahren erworben werden.
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Personenstandsausweis  Der Personenstandsausweis bestätigt die aktuellen Personenstandsdaten und den Zivilstand von Schweizer Staatsangehörigen.
Das Dokument ist beim beim Zivilstandsamt des Heimatortes zu bestellen.
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Eheschein  Trauungsurkunde: Dieses Dokument gibt Ort und Datum der Ziviltrauung, die Namen der Eheleute vor und nach der Eheschliessung sowie ihre Heimatorte an.
Partnerschaftsurkunde: Dieses Dokument gibt Ort und Datum der Eintragung der registrierten Partnerschaft sowie die Namen und die Heimatorte der Partnerinnen bzw. der Partner vor und nach der Eintragung an.
Die Trauungsurkunde wie auch die Partnerschaftsurkunde ist beim Zivilstandsamt des Ereignisortes zu bestellen.
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Heirat  Das Gesuch für die Heirat ist beim Zivilstandsamt des Wohnosrtes einzureichen.
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Familienausweis  Der Familienausweis belegt Ort und Datum der Eheschliessung und enthält die aktuellen Personendaten der Ehefrau, des Ehemanns und der gemeinsamen Kinder. Es wird aufgrund eines neuen Zivilstandsereignisses (z.B. Geburt, Tod, Kindesanerkennung) ersetzt.
Urkunden über den Personen- und den Familienstand (Personenstandsausweis, Familienausweis, Partnerschaftsausweis, Ausweis über den registrierten Familienstand usw.) werden durch das Zivilstandsamt des Heimatortes erstellt.
Besitzt die betroffene Person das Schweizer Bürgerrecht nicht, obliegt die Zuständigkeit für die Bekanntgabe der Daten über den Personenstand und den Familienstand dem Zivilstandsamt am Wohnsitz oder am Ereignisort. In diesem Fall ist direkt beim zuständigen Zivilstandsamt abzuklären ob das gewünschte Dokument ausstellbar ist oder nicht.
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Kindesanerkennung  Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, so muss derjenige, der sich als leiblicher Vater betrachtet, das Kind ausdrücklich anerkennen. Der Vater kann dies sowohl vor der Geburt des Kindes als auch danach tun.
Die Anerkennung eines Kindes kann beim Zivilstandsamt Ihrer Wahl erfolgen.
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Bescheinigungen für die Motorfahrzeugkontrolle  Lernfahrausweis
Bescheinigungen für die Motorfahrzeugkontrolle, müssen persönlich am Schalter der Einwohnerdienste beantragt werden.
Mitzubringen sind:
- Vollständig ausgefülltes Formular der Motorfahrzeugkontrolle, inklusive Sehtest
- Identitätskarte oder Pass
- 1 farbiges Passfoto
- Gebühr Fr. 20.00
Minderjährige Personen müssen sich in Begleitung des gesetzlichen Vertreters am Schalter der Einwohnerdienste melden.
Umtausch ausländischer Führerausweis
Bescheinigungen für die Motorfahrzeugkontrolle, müssen persönlich am Schalter beantragt werden.
Mitzubringen sind:
- Vollständig ausgefülltes Formular der Motorfahrzeugkontrolle, inklusive Sehtest
- Führerausweis des Heimatlandes im Original
- Ausländerausweis im Original
- Identitätskarte oder Pass
- 1 farbiges Passfotos
- Gebühr Fr. 20.00
Für konkrete Fragen im Zusammenhang der Ausstellung von Führerausweisen wenden Sie sich bitte direkt an die Motorfahrzeugkontrolle.
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Geburt - anmelden  Jedes Kind, das in der Schweiz geboren wird, muss dem Zivilstandsamt des Geburtsorts gemeldet werden. Die Meldung muss innerhalb von drei Tagen nach der Geburt erfolgen.
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Geburtsschein  |  | |
Mütter- und Väterberatungsstelle  Beratungsangebot für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern individuell, unkompliziert und kostengünstig.
Vreni Anliker (Mütterberaterin HFD) ist erreichbar unter Tel: 032 686 83 55, Hauptstrasse 45 oder per Mail.
Die Mütter- und Väterberatungsstelle befindet sich im Kinder- und Jugenzentrum an der Hauptstrasse 45 in Zuchwil. Die Mütter- und Väterberatungsstelle ist wie folgt erreichbar:
Telefon Sprechstunde: Montag – Freitag 8.00 – 11.30 Uhr
Mütter- und Väterberatung im KIJUZU:
Jeden Freitag Vormittag und -Nachmittag mit Anmeldung
Am 1. Montag im Monat von 17.00 – 19.00 Uhr mit Anmeldung
2 x im Monat Babymassage mit Anmeldung
Fortlaufende Kurse in Bewegung, Ernährung und Spiel
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Bestattungswesen  Zu Lebzeiten können Sie festlegen, wie Sie - im Falle Ihres Todes - bestattet werden möchten. Wenn eine verstorbene Person keine Angaben hinterlässt, wie sie bestattet werden möchte, bestimmen die Angehörigen die Bestattungsart.
Was haben die Angehörigen bei einem Todesfall zu tun? Welche Bestattungsarten gibt es in Zuchwil? Was muss im Ausland beim Tod einer Person speziell berücksichtigt werden?
Diese Checkliste wie auch die Bestimmungen des Reglements über das Friedhof- und Bestattungswesen der Einwohnergemeinde Zuchwil werden die meinsten Ihrer Fragen beantworten.
Bitte wenden Sie sich bei offenen Fragen an die Einwohnerdienste Zuchwil.
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Todesschein  Die Todesurkunde bescheinigt den Tod einer Person und gibt Ort, Datum und Zeitpunkt des Todes an.
Das Dokument ist beim beim Zivilstandsamt des Todesortes zu bestellen.
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Stromlieferant - Meldung Wohnungswechsel  Ziehen Sie oder Ihr Mieter um?
Sie können dem Stromlieferanten Umzüge oder Mieterwechsel online melden.
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Anmeldung  Sie sind neu in Zuchwil wohnhaft? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Die Anmeldung bei den Einwohnerdiensten hat innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug zu erfolgen. Sie können am Schalter unserer Einwohnerdienste zur Anmeldung vorsprechen oder die Anmeldung mittels eUmzug vornehmen. Die Anmeldung bei den Einwohnerdiensten ist gebührenpflichtig und kostet Fr. 20.00.
Schweizer Staatsangehörige benötigen zur Anmeldung:
- Heimatschein im Original (Nach erfolgtem eUmzug erhalten wir den Heimatschein von der bisherigen Wohngemeinde, sofern dieser dort hinterlegt war.)
- Pass oder Identitätskarte
- Krankenversicherungsnachweis
- Zivilstandsnachweis
- Familienbüchlein / Familienausweis (bei minderjährigen Kindern)
- Mietnachweis oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Mieter)
Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Anmeldung:
- Pass / Identitätskarte (Identitätskarte nur bei EU-/EFTA-Bürgern möglich)
- Ausländerausweis im Original
- Krankenversicherungsnachweis
- Zivilstandsnachweis
- Familienbüchlein / Familienausweis (bei minderjährigen Kindern)
- Mietnachweis oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Mieter)
- Arbeitsvertrag (bei Zuzug vom Ausland)
Für ausländische Staatsangehörige ist bei einem Zuzug vom Ausland ausschliesslich die Anmeldung am Schalter der Einwohnerdienste möglich.
EU/EFTA-Staatsangehörige haben nach erfolgter Anmeldung mittels eUmzug zur Erfüllung der Meldepflicht den Ausländerausweis im Original und den Reisepass oder die Identitätskarte umgehend bei den Einwohnerdiensten vorzulegen.
Für Drittstaatsangehörige ist der Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Zuzug möglich. Sie haben nach erfolgter Anmeldung den Ausländerausweis und den Reisepass vorzulegen wie auch eine Gebühr von CHF 25.00 (pro Person) bei den Einwohnerdiensten zu bezahlen.
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Abmeldung  Sie ziehen von Zuchwil weg?
Die Abmeldung bei den Einwohnerdiensten hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.
Sie können sich persönlich am Schalter des Dienstleistungszentrums oder per eUmzug abmelden.
Jede volljährige Person muss sich einzeln abmelden. Eine gemeinsame Abmeldung ist nur bei Familien (mit minderjährigen Kinder) möglich.
Schweizer Staatsangehörige benötigen zur Abmeldung:
- Niederlassungsausweis
- Identitätskarte oder Reisepass
Sofern Sie den Wegzug mit eUmzug melden, senden wir den Heimatschein direkt der neuen Wohngemeinde zu.
Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Abmeldung:
Für Drittstaatsangehörige ist der Onlinedienst eUmzug nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Solothurn möglich.
Abmeldung ins Ausland
Eine Abmeldung ins Ausland ist nur am Schalter der Einwohnerdienste möglich. Für die Abmeldung wird die Wegzugsadresse im Ausland und eine Korrespondenzadresse in der Schweiz benötigt. Detaillierte Reisehinweise finden Sie unter diesem Link.
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Umzug innerhalb der Gemeinde  Sind Sie innerhalb der Gemeinde Zuchwil umgezogen?
Adressänderungen sowie Wohnungswechsel innerhalb eines Gebäudes sind den Einwohnerdiensten innerhalb von 14 Tagen zu melden.
Sie können uns Ihre Adressänderung am Schalter der Einwohnerdienste oder per eUmzug melden.
Schweizer Staatsangehörige benötigen zur Adressänderung:
- Identitätskarte oder Reisepass
- Mietnachweis oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Hauptmieter)
Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Adressänderung:
- Identitätskarte (nur bei EU-/EFTA-Anghörigen) oder Reisepass
- Mietnachweis oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Hauptmieter)
- Ausländerausweis im Original
- Drittstaatsangehörige haben nach erfolgter Adressänderung die Gebühr von CHF 25.00 (pro Person) bei den Einwohnerdiensten zu bezahlen.
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Gemeinschaftsantennenanlage - anmelden  An- und Abmeldungen sind an die ga weissenstein gmbh, Telefon 032 9 429 429, zu richten.
Die GA Weissenstein GmbH gehört den Gemeinden ihres Versorgungsgebietes. Als regional orientiertes Unternehmen ist es ihr oberstes Ziel, ihren Kundinnen und Kunden ein aktuelles und preiswertes Dienstleistungspaket anzubieten.
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Gemeinschaftsantennenanlage - abmelden  An- und Abmeldungen sind an die ga weissenstein gmbh, Telefon 032 9 429 429, zu richten.
Die GA Weissenstein GmbH gehört den Gemeinden ihres Versorgungsgebietes. Als regional orientiertes Unternehmen ist es ihr oberstes Ziel, ihren Kundinnen und Kunden ein aktuelles und preiswertes Dienstleistungspaket anzubieten.
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Kinderbetreuung ausserhalb der Schulstunden - Informationen einholen  Den Eltern stehen neben den Kindertagesstätten (Kitas) weitere Formen ausserfamiliärer Kinderbetreuung zur Verfügung.
Tageseltern
Sie können Ihre Kinder stunden- oder tageweise einer Tagesmutter oder einem Tagesvater anvertrauen. Die meisten dieser Tageseltern gehören einem Tagesfamilienverein an, der für eine gute Qualität der angebotenen Dienstleistungen Gewähr bietet.
Schulergänzende Betreuung
Mittagstisch
Vielerorts wird ein Mittagstisch angeboten, wo die Kinder ein einfaches und ausgewogenes Mahl erhalten und wo die Kleinsten auch betreut werden. Dieses Angebot wird oft von den Schulen selbst, von Elterngruppen oder von privaten oder halböffentlichen Vereinigungen organisiert. Es kann je nach Kanton oder Gemeinde unterschiedlich ausgestaltet sein.
Tagesschule
Seit einigen Jahren gibt es immer mehr Tagesschulen sowie Schulen, die eine ausserschulische Betreuung anbieten, sei es vor oder nach dem Unterricht oder während der Mittagspause.
Mehr Auskünfte erhalten Sie von den Schulbehörden oder den sozialen Diensten Ihrer Gemeinde.
Kinderhütedienst
Sie können Ihr Kind auch während ein paar Stunden (in der Regel zwei bis drei Stunden) einem Kinderhütedienst anvertrauen. Eine ganztägige Betreuung bieten die Kinderhütedienst nicht an.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde über das Angebot an Kinderhütedienst in Ihrer Nähe.
Kinderbetreuung bei Krankheit (des Kindes oder der Eltern)
Ist Ihr Kind plötzlich erkrankt, sodass es nicht mehr zur Schule/in die Krippe kann? Hindern gesundheitliche Probleme Sie daran, sich Ihrem Kind zu widmen? In einem solchen Fall können Sie sich an das Rote Kreuz in Ihrem Kanton wenden. Dieses bietet einen Dienst für Kinderbetreuung zu Hause an. Die Dienstleistung kann von Kanton zu Kanton variieren, grundsätzlich aber wird eine Person Ihr Kind zu Hause betreuen, mit ihm spielen, seine Mahlzeiten zubereiten und ihm bei Bedarf die nötigen Medikamente verabreichen.
Der Dienst betreut Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren. Die Tarife bemessen sich nach dem Haushaltseinkommen. Einige Krankenkassen vergüten diese Dienstleistung.
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Spitex-Dienste Zuchwil  Die Spitex-Dienste Zuchwil sind eine Abteilung der Einwohnergemeinde Zuchwil und als solche direkt dem Gemeindepräsidium unterstellt. Wir bieten qualifizierte ambulante Pflege und niederschwellige Beratung zu Themen der Gesundheit und Krankheit, sowie der Finanzierung von ambulanten Gesundheitskosten.
Spenden für die Spitex-Dienste werden dem Spitexfonds gutgeschrieben. Der Spitexfonds wird für präventive Hausbesuche und für Härtefälle eingesetzt. PC-Konto 45-289-0 / Hinweis: zu Gunsten Spitexfonds
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Natur in der Schule | | |
Pflege und Betreuung | | |
Hauswirtschaft | | |
Casemanagement  bei Fragen und Anliegen bezüglich der Finanzierung von Krankheitskosten kontaktieren Sie die Spitexleitung.
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Notruf Pikettdienst  In Zusammenarbeit mit dem Spitexverein Region Solothurn und dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) bieten die Spitex-Dienste Zuchwil einen ganzjährigen 24-Stunden-Pikettdienst an.
Es besteht die Möglichkeit, nebst der Telefonnummer von Angehörigen oder Nachbarn, diejenige der Spitex auf dem Notruf des Roten Kreuzes zu speichern.
Besonders richtet sich die Dienstleistung an alleinstehende Personen oder Menschen ohne soziales Netz, welche aber weiterhin in den eigenen vier Wänden wohnen möchten. Leben Angehörige weiter weg oder sind beruflich stark engagiert, kann die Spitex als alleinige Notruf-Adresse angegeben werden.
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Hundesteuer  Hundehalter bezahlen für ihre Vierbeiner Steuern. Die Hunde müssen ab einem bestimmten Alter oder nach einem Zuzug bei der Wohngemeinde angemeldet und im Falle eines Wegzugs oder Todes wieder abgemeldet werden. Ist der Hund registriert, wird die Hundesteuer jährlich im April von der Abteilung Finanzen in Rechnung gestellt.
Die Hundesteuer berträgt CHF 105.00 / Hund. Für verspätete Zahlung der Rechnung wird eine Mahngebühr von CHF 50.00 verrechnet.
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Altersrente (AHV) - anmelden  Die AHV-Rente wird nicht automatisch ausbezahlt. Um die Rente zu erhalten, müssen Sie Ihren Anspruch schriftlich bei jener Ausgleichskasse anmelden, die zuletzt die Beiträge entgegengenommen hat.
Sie müssen Ihren Anspruch mindestens drei Monate vor Eintritt des ordentlichen Rentenalters bei Ihrer Ausgleichskasse anmelden, damit diese genügend Zeit hat, um alle für die Rentenberechnung nötigen Informationen zusammenzustellen.
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Versichertenausweis (AHV-Karte) - bestellen  Sie haben Ihren AHV-Ausweis verloren oder Ihre Personalien haben sich geändert? Beantragen Sie einen neuen Ausweis.
Sie sind Angestellte oder Angestellter
Sie können über Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber einen neuen Ausweis bestellen.
Sie sind selbstständig oder nicht erwerbstätig
Sie können den neuen Ausweis bei der AHV-Zweigstelle des Wohnorts mit dem Formular „Anmeldung für einen Versicherungsausweis“ bestellen.
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Ergänzungsleistungen AHV/IV - anmelden  Anmeldungen für Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV für Einwohner von Zuchwil und Luterbach sind direkt der AHV-Zweigstelle Zuchwil-Luterbach zuzustellen. Das Anmeldeformular finden Sie untenstehend unter URL intern.
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Nichterwerbstätigen-Beiträge - anmelden  Die AHV unterscheidet zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen. Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, namentlich:
vorzeitig Pensionierte
Teilzeitbeschäftigte
Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten
Empfängerinnen und Empfänger von Krankentaggeldern
Studierende
Weltreisende
ausgesteuerte Arbeitslose
Geschiedene
Verwitwete
Ehefrauen und Ehemänner von Pensionierten
erwerbstätige Personen, deren jährliche Beiträge aus der Erwerbstätigkeit inklusive Arbeitgeberbeiträge weniger als 478 Franken betragen.
Versicherte, die nicht dauernd voll erwerbstätig sind und deren Beiträge aus der Erwerbstätigkeit inklusive Arbeitgeberbeiträge weniger als die Hälfte der Beiträge ausmachen, die sie als Nichterwerbstätige entrichten müssten. Als nicht dauernd voll erwerbstätig gilt, wer weniger als 9 Monate im Jahr oder weniger als 50% der üblichen Arbeitszeit erwerbstätig ist.
Nichterwerbstätige Versicherte, die nicht bereits von einer Ausgleichskasse für die Beitragszahlung erfasst sind, müssen sich selbst bei der Ausgleichskasse ihres Wohnkantons anmelden.
Beitragspflicht
Nichterwerbstätige müssen ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten. Die Beitragspflicht endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist. Die Beiträge sind lückenlos zu bezahlen. Fehlende Beitragsjahre können zu einer Kürzung der Renten führen.
Nichterwerbstätige müssen keine eigenen Beiträge bezahlen, wenn der Ehepartner im Sinne der AHV erwerbstätig ist und mindestens Beiträge in der Höhe von 1'006 Franken (doppelter Mindestbeitrag) entrichtet. Dasselbe gilt für Nichterwerbstätige, die im Betrieb ihres Ehepartners mitarbeiten.
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Suchthilfe und Prävention - Angebot einsehen |  | |
Pilzkontrollen - durchführen lassen  Die Kurzform VAPKO bedeutet "Schweizerische Vereinigung Amtlicher Pilzkontrollorgane" und ist auch in der französisch- und italienischsprachigen Schweiz gebräuchlich.
Die VAPKO befasst sich mit jeder Art von Pilzkontrolle: mit der Kontrolle von privatem Sammelgut, mit der Pilzkontrolle für den Handel und mit Pilzexpertisen für Spitäler oder Ärzte. Sie ist vom Bund ermächtigt, Pilzfachleute auszubilden und deren Prüfung abzunehmen. Sie wird bei der Ausarbeitung oder Änderung der Pilzgesetzgebung konsultiert. Zudem setzt sie sich aktiv für die Weiterentwicklung einer qualitativ hoch stehenden Pilzkontrolle ein.
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Trinkwasser - Informationen einholen  Wasserhärte in Zuchwil
Die Wasserhärte in Zuchwil beträgt 28 bis 29 französische Härtegrade. Sie sparen Geld und leisten einen wertvollen Beitrag an den Umweltschutz, wenn die Waschmittel der Wasserhärte entsprechend dosiert werden.
Wassersparen ohne Komfortverlust
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Stipendiengesuche - anmelden  Die Einwohnergemeinde Zuchwil gewährt in folgenden Fällen eigene Stipendien:
- Bei Härtefällen als zusätzliche Leistung zu den kantonalen Stipendien.
- Für bestimmte Ausbildungsarten, für die der Kanton keine Stipendien gewährt
Nähere Auskünfte erteilt die Abteilung Finanzen.
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Arbeitslosigkeit - anmelden  Die Anmeldung muss persönlich und spätestens am ersten Tag erfolgen, für den Sie Leistungen der Arbeitslosenkasse beanspruchen möchten. In Zuchwil lebende Arbeitslose müssen sich direkt beim RAV in Solothurn anmelden.
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Anlassbewilligung - Gesuch  Für die Organisation von grösseren Anlässen kann zusätzlich ein Merkblatt angefordert werden.
Dies können Sie mit einem Mail oder 032 686 52 52 verlangen.
Die Veranstaltungen können auf unserer Homepage mit Ihrem persönlichen Login veröffentlicht werden. Sie erreichen damit ein breiteres Publikum.
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Gemeindebibliothek - einsehen  Gemeindebibliothek Zuchwil, Zentrum Kind und Jugend, Hauptstrasse 45, Telefon 032 686 83 48, gemeindebibliothek@kijuzu.ch
Bücherausgabe:
Montag von 18.00 bis 20.00 Uhr
Dienstag von 15.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch von 15.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr
Freitag von 17.00 bis 19.00 Uhr
(Schulferien nur Montag von 17.00 bis 20.00 Uhr geöffnet)
Märlistunde:
Für Kinder ab 4 Jahren
Nach den Herbstferien bis zu den Skiferien, jeweils Donnerstags von 16.15 bis 17.00 Uhr
Bibliothekarinnen:
- Esther Bichsel-Triches
- Andera Keller
- Viviane Krebs
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Energiestadt - Informationen  Zuchwil ist stolz darauf, das Label „Energiestadt Gold“ zu tragen!
Die Energiestadt zeigt, dass sie an Morgen denkt!
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Baugesuch - einreichen  Brauche ich eine Baubewilligung?
Ob Sie für eine bauliche Veränderung an Ihrem Haus oder Grundstück eine Baubewilligung benötigen, erfahren Sie beim Bauamt der Gemeinde, wo sich das Grundstück befindet. Erkundigen Sie sich frühzeitig.
Ganz sicher müssen Sie ein Baugesuch einreichen, wenn Sie einen Neubau planen.
Sie möchten Einsprache gegen ein Baugesuch erheben?
Nach Eingabe des Baugesuchs beim Bauamt der Gemeinde wird das Gesuch geprüft und anschliessend öffentlich bekannt gemacht. Diese Veröffentlichung informiert über die Fristen für eine allfällige Einsprache und über das Bauvorhaben selbst.
Wenn ein Projekt öffentliche oder private, insbesondere nachbarliche Interessen verletzt, können Sie während dieser Zeit Einsprache gegen das Bauprojekt machen. Wie genau vorzugehen ist, erfahren Sie beim Bauamt der Gemeinde.
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Amtliche Vermessung / Grundbuchpläne - Auszüge bestellen  Infos über Bauland und Grundstück
Zonenplan und Bauordnung
Dem Zonenplan können Sie entnehmen, welche Parzellen als Bauland für ein Haus genutzt werden können. Der Zonenplan der Gemeinden unterscheidet insbesondere Bau-, Landwirtschafts- und Schutzzonen. Um zu wissen, ob Sie ihr Grundstück nach ihren Wünschen überbauen können, ist zudem die Bauordnung zu konsultieren.
Grundbuch
Das Grundbuch gibt unter anderem Auskunft darüber, wer der Eigentümer einer Grundstücks ist, ob noch andere Personen Rechte am Grundstück besitzen (Beispielsweise Mitnutzung von Wegen und Zufahren) und ob das Grundstück mit Pfandrechten belegt ist. Die Daten des Grundbuches sind einsehbar. Wer ein Interesse nachweisen kann, erhält beim zuständigen Grundbuchamt auch die detaillierten Informationen. Als zukünftiger Grundstückbesitzer sollten Sie über alle Einträge im Grundbuch informiert sein.
Grundbuchauszug bestellen
Den Grundbuchauszug erhalten Sie auch beim Grundbuchamt der betreffenden Gemeinde, die Kosten sind abhängig vom gewünschten Auszug.
Katasterplan
Im Grundbuch sind auch die Katasterpläne enthalten. Katasterpläne werden von der amtlichen Vermessung erstellt und enthalten unter anderem die Grundstücksgrenzen und die Lage- und Höhenfixpunkte. Die Daten sind öffentlich und teilweise auf dem Internet abrufbar. Auszüge können bestellt werden. Für Bauvorhaben brauchen Sie Auszüge mit Bestätigung des Vermessungsamtes.
Katasterplan bestellen
Pläne erhalten Sie beim Vermessungsamt der entsprechenden Gemeinde, die Kosten sind abhängig vom Plan.
Erschliessung des Grundstücks
Ein Grundstück muss erschlossen (Strom-, Wasser- und Gasleitungen) sein, damit ein Bauvorhaben zulässig ist. Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinden. Informieren Sie sich bei der Gemeinde über den Stand der Erschließung und über künftige Erschliessungskosten.
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Zonenplan - einsehen  Zonenplan und Bauordnung
Dem Zonenplan können Sie entnehmen, welche Parzellen als Bauland für ein Haus genutzt werden können. Der Zonenplan der Gemeinden unterscheidet insbesondere Bau-, Landwirtschafts- und Schutzzonen. Um zu wissen, ob Sie ihr Grundstück nach ihren Wünschen überbauen können, ist zudem die Bauordnung zu konsultieren.
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SBB Tageskarte - bestellen  Die Einwohnergemeinde und die Bürgergemeinde Zuchwil bieten gemeinsam insgesamt zwei Tageskarten Gemeinde des öffentlichen Verkehrs an. Reservation und Verkauf laufen über die Einwohnergemeinde.
Bezugsberechtigt sind alle Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in 4528 Zuchwil SO.
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Lokale Verkehrsbetriebe - Informationen |  | |
Militär / Sektionschef |  | |
Zivilschutz  Die Gemeinde Zuchwil gehört zur Zivilschutzregion Aare Süd, Hauptstrasse 43, 4552 Derendingen.
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Fundbüro - Gegenstand abgeben, abholen  Wo Sie nach verloren gegangenen Gegenständen suchen können und was Sie als Finderin oder Finder von Fundgegenständen tun müssen. Und wer Ihnen weiterhilft, wenn Sie ein Haustier vermissen oder finden.
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Polizeiliche Beratungsstellen  Polizeiposten Zuchwil
Dorfackerstrasse 25a
Tel. 032 627 98 98 oder Notruf 117
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Feuerwehr - anmelden  Die Feuerwehr ist schon lange nicht mehr nur für den Kampf gegen das Feuer zuständig. Den Grossteil der heutigen Einsätze betreffen andere Gebiete: Wasser, Sturmholz, Tierrettung sowie Öl- und Chemiewehr. Aber auch bei Unfällen und anderen Hilfeleistungen aller Art sind wir zur Stelle.
Kommandant:
Maj Jens Lochbaum
Mürgelistrasse 5
4528 Zuchwil
Tel.: 032 685 40 68
Gerne können Sie sich per Mail anmelden.
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Steuererklärung 2017 - neue Software online |  | |
Steuererlass  Bei einem Erlass der Steuern verzichtet die Gemeinde ganz oder teilweise auf ihre Forderung gegenüber der steuerpflichtigen Person. Der Erlass richtet sich nach den gesetzlich definierten Voraussetzungen. Sind diese erfüllt, so hat die steuerpflichtige Person Anspruch auf Steuererlass.
Ist die steuerpflichtige Person durch besondere Verhältnisse wie Naturereignisse, Todesfall, Unglück, Krankheit, Arbeitslosigkeit, geschäftliche Rückschläge und dergleichen in ihrer Zahlungsfähigkeit stark beeinträchtigt oder befindet sie sich sonst in einer Lage, in der die Bezahlung der Steuer, eines Zinses oder einer Busse zur grossen Härte würde, so können die geschuldeten Beträge ganz oder teilweise erlassen werden. Die steuerpflichtige Person stellt dafür zuerst ein Erlassgesuch für die Staatssteuern beim Kanton. Die Abteilung Finanzen entscheidet in solchen Fällen gleich wie der Kanton.
Sind die Staatssteuern ganz oder teilweise bereits bezahlt worden, so kann der Gemeinderat die Gemeindesteuern, die Zinsen oder Bussen ganz oder teilweise erlassen. Das Erlassgesuch ist mit schriftlicher Begründung und mit den nötigen Beweismitteln der Abteilung Finanzen einzureichen, welche dem Gemeinderat Antrag stellt. Bereits bezahlte Beträge werden nicht erlassen.
Die steuerpflichtige Person kann gegen den Entscheid des Gemeinderats innert 30 Tagen Rekurs beim kantonalen Steuergericht erheben (§ 255 Abs. 3 StG).
Während des Steuererlassverfahrens werden in der Regel keine Bezugshandlungen vorgenommen.
Auf Erlassgesuche, die nach Zustellung des Zahlungsbefehls eingereicht werden, wird nicht eingetreten.
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Gemeindesteuern - Steuererklärung einreichen  Steuererklärung ausfüllen: Was Sie beachten müssen, wie sich die Steuern berechnen, wie Sie Nebenverdienst, Renten oder Lotteriegewinne deklarieren müssen und wie Sie Steuern sparen können.
Alle Informationen, die Sie zum Ausfüllen der Steuererklärung benötigen, können Sie der Wegleitung entnehmen. In jedem Fall ausfüllen müssen Sie jeweils die Formulare 1 - 5. Durch die Beantwortung der Fragen auf dem Formular 1 können Sie feststellen, welche zusätzlichen Formulare Sie auszufüllen haben.
Belege und Bescheinigungen müssen Sie der Steuererklärung nur noch beilegen, wenn diese ausdrücklich verlangt sind. Die Gemeinden haben die Aufgabe nicht einverlangte Belege wieder an die Steuerpflichtigen zurückzuschicken. Die kantonale Steuerverwaltung behält sich aber vor, bei der Veranlagung Belege nötigenfalls nachzuverlangen.
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Hund an- und abmelden  Hunde sind bei der Einwohnergemeinde anzumelden. Nutzen Sie dazu das Online-Formular.
Welpen brauchen spätestens mit drei Monaten einen Mikrochip, welcher vom Tierarzt unter die Haut eingepflanzt wird und elektronisch ablesbar ist. Die Tierarztpraxis meldet die Chipnummer und die übrigen Daten der nationalen Meldestelle, welche die Informationen in der AMICUS Datenbank erfasst.
Hier können Sie Ihren Hund bequem übers Internet an- oder abmelden.
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Steuererklärung - Fristverlängerung beantragen  Die Steuererklärung muss innerhalb einer gewissen Frist, in der Regel sind das 30 Tage, eingereicht werden. Eine Fristverlängerung wird gegen Gesuch in fast allen Fällen durch die Steuerbehörde gewährt. Die Gesuche sind je nach Wohnort bei der kantonalen Steuerverwaltung oder bei der Steuerverwaltung der Gemeinde einzureichen - in der Regel schriftlich. Vielerorts stehen auch entsprechende Online-Dienste und -Formulare zu Verfügung.
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Stundung - Gesuch einreichen  Ratenzahlungen und Stundungen
Eine Ratenzahlung (mit oder ohne Stundung der Zahlung verbunden) kann auch als Zahlungserleichterung beantragt werden, wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben. Kontaktieren Sie die Steuerbehörde Ihres Wohnkantons, um eine Zahlungsvereinbarung abzuschliessen.
Bitte kontaktieren Sie uns via Mail oder per Telefon 032 686 52 42, um eine Stundung oder Ratenzahlung zu vereinbaren.
Falls Sie Ihre Steuern nach Ablauf einer Frist gar nicht bezahlen, wird eine Betreibung eingeleitet.
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Zahlungsvereinbarung - Gesuch einreichen  Akonto-Zahlungen
Die Kantons- und Gemeindesteuern können in der Regel in Raten bezahlt werden. Sie werden auf ein Jahr verteilt und sind Teilzahlungen für die voraussichtliche Steuerschuld. In wie vielen Raten gezahlt wird, ist je nach Kanton unterschiedlich geregelt. Am Ende eines Steuerjahres wird die Schlussabrechnung erstellt und die tatsächlich geschuldete Steuer mit den bezahlten Raten verrechnet. In einigen Kantonen ist zudem eine monatliche Ratenzahlung möglich oder eine Einmalzahlung für alle Steuerraten (unter Umständen mit Skonto).
Bezahlen Sie die Steuerraten nicht rechtzeitig, wird zusätzlich ein Verzugszins fällig.
Ratenzahlungen und Stundungen
Eine Ratenzahlung (mit oder ohne Stundung der Zahlung verbunden) kann auch als Zahlungserleichterung beantragt werden, wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben.
Bitte kontaktieren Sie uns via Mail oder per Telefon 032 686 52 42, um eine Zahlungsvereinbarung abzuschliessen.
Falls Sie Ihre Steuern nach Ablauf einer Frist gar nicht bezahlen, wird eine Betreibung gegen Sie eingeleitet.
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Strafregisterauszug  Sie benötigen einen Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister?
Sie können den Auszug an einem Postschalter oder über das Internet bestellen. Das Antragsformular kann direkt beim Bundesamt für Justiz bezogen werden. Alle Bestellmöglichkeiten und zahlreiche weitere Informationen rund um das Strafregister finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz (www.strafregister.admin.ch).
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Friedensrichter  Peter Frey
Eschenweg 5
4528 Zuchwil
Telefon: 032 685 10 60
Weitere Kontaktmöglichkeit per Mail
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Betreibungsregisterauszug  Der Betreibungsregisterauszug gibt Auskunft darüber, ob Sie Ihre Rechnungen termingerecht bezahlt haben oder ob Sie betrieben wurden. Eine Betreibungsauskunft kann z.B. vom zukünftigen Vermieter bei der Bewerbung um eine Wohnung verlangt werden.
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Ombudsstelle der Verwaltung - Informationen einholen  Verwaltung
Fühlen Sie sich von der kantonalen Verwaltung oder von einem städtischen Betrieb nicht korrekt behandelt? Die Ombudsfrau oder der Ombudsmann berät Sie und vermittelt in Konfliktsituationen.
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GIS - geografisches Informationssystem Zuchwil  Das geografische Informationssystem gibt Ihnen die Möglichkeit, die Werke Wasser, Abwasser, Elektro, den Zonenplan sowie die amtliche Vermessung abzurufen.
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Ehrungen  | | |
Tag der Natur | | |
Amt für soziale Sicherheit (ASO)  Das Amt für soziale Sicherheit (ASO) nimmt verschiedenste Aufgaben im Sozialbereich wahr und entwickelt Lösungen für gesellschaftliche Lebens- und Problemlagen.
Dem ASO zugeordnet sind zudem:
Die Oberämter
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)  Name
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Beschreibung
Mit Inkrafttreten des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts am 1. Januar 2013 wurden in der ganzen Schweiz die Vormundschaftsbehörden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) abgelöst. Die KESB sind für alle erstinstanzlichen Entscheide im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig und werden in drei professionelle, interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden gegliedert, die sich im Kanton Solothurn an vier Standorten befinden. Die Fachbehörden arbeiten eng mit den regionalen Sozialdiensten der Gemeinden zusammen, welche weiterhin für die Erstellung von Sozialberichten, die professionelle Führung von Mandaten des Kindes- und Erwachsenenschutzes und für die Prüfung von Berichten und Abrechnungen der Beiständinnen und Beistände zuständig sind.
Zuständigkeit
In der Regel ist die KESB am Wohnsitz der betroffenen Person zuständig. Ist ein Verfahren rechtshängig, bleibt die Zuständigkeit bis zu dessen Abschluss erhalten. Ist Gefahr im Verzug, so ist auch die Behörde am Aufenthaltsort der betroffenen Person zuständig.
Gefährdungsmeldung
Jede Person kann der KESB Meldung erstatten, wenn sie von einer Gefährdung des Kindeswohls Kenntnis erhält oder wenn eine erwachsene Person hilfebedürftig erscheint. Sie können die Gefährdungsmeldung der zuständigen KESB schriftlich oder mündlich erstatten.
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Ortsplan - bestellen  Der Ortsplan kann via Mail oder Online über den Warenkorb bestellt werden.bestellt werden. Der Preis/Stk. beträgt Fr. 15.00.--
Die Bestellung via Mail wird mit einer Rechnung verrechnet. Die Online Bestellung wird über die Kreditkarte beglichen.
| |  CHF 15.00 |
Zonenplan - bestellen  Der Zonenplan kann via Mail bestellt werden. Der Zonenplan ist kostenlos.
Dem Zonenplan können Sie entnehmen, welche Parzellen als Bauland für ein Haus genutzt werden können. Der Zonenplan der Gemeinden unterscheidet insbesondere Bau-, Landwirtschafts- und Schutzzonen. Um zu wissen, ob Sie ihr Grundstück nach ihren Wünschen überbauen können, ist zudem die Bauordnung zu konsultieren.
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Parkraumbewirtschaftung (parkieren, Parkkarten)  Hier erhalten Sie Infos zur Parkraumbewirtschaftung in Zuchwil.
Monats- und Jahresparkkarten können mit dem Bestellformular bestellt werden.
Tages- und Wochenparkkarten erhalten Sie direkt am Taxomex Automaten (Parkplatz beim Gemeindehaus) oder im 2. Stock des Dienstleistungszentrums.
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Kinder- und Jugendzentrum (KIJUZU)  Im Kinder und Jugendzentrum Zuchwil (KIJUZU) wird Kindern verschiedener Altersstufen, Kulturen und sozialer Schichten vom Kleinkindalter bis hin zum Schulaustritt eine professionelle familienergänzende Tagesbetreuung geboten. Die Kinder können sich innerhalb eines sicheren und vertrauten Rahmens entwickeln.
Die familienergänzende Tagesbetreuung dient verschiedenen Bedürfnissen der Familien:
Die Betreuungszeiten von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr fördern die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienarbeit und ermöglicht Müttern und Vätern die berufliche Weiterentwicklung. Das soziale Umfeld der Kinderbetreuung fördert die Entwicklung der Kinder und den Aufbau von Beziehungen ausserhalb der Familie und bietet bei Bedarf Unterstützung bei Erziehungsfragen.
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Jugendarbeit  Mit Jugendlichen etwas für Jugendliche tun!
Seit 2006 unterhält die Einwohnergemeinde Zuchwil eine Jugendarbeitsstelle. Zu deren Kernaufgaben gehört das Betreiben des Jugendhauses und die Durchführung von Projekten, die aus den Bedürfnissen und Initiativen der Jugendlichen entstehen.
Weiter betreibt die Jugendarbeitsstelle eine Infothek, die als erste Anlaufstelle für Fragen rund um jugendrelevante Themen dient.
Die Jugendarbeit ist ein Tätigkeitsfeld der Soziokulturellen Animation.
Dieser noch junge Ansatz der Sozialen Arbeit beinhaltet Bestandteile der Freizeitpädagogik und des Community Organizings. Sie bemüht sich daher, die Persönlichkeitsentwicklung von Jugendlichen zu fördern und Partizipationsmöglichkeiten für Jugendliche im Gemeinwesen zu schaffen.
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Steuerfuss 
Natürliche Personen |
120 % der ganzen Staatssteuer |
Juristische Personen |
120 % der ganzen Staatssteuer |
Holding- und Domizilgesellschaften |
120 % der ganzen Staatssteuer |
Röm.-kath. Kirchgemeinde |
17 % der ganzen Staatssteuer |
Reformierte Kirchgemeinde |
15 % der ganzen Staatssteuer |
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Kanalisationsanschluss- und Vesickerungsgesuch - einreichen | | |
Wasser- und Elektroanschlussgesuch - einreichen | | |
Pensionierung - Informationen  Damit Sie im gewünschten Zeitpunkt Ihre AHV-Rente (1. Säule) und die Leistungen Ihrer beruflichen Vorsorge (2. und 3. Säule) erhalten, müssen Sie einige Vorkehrungen treffen.
Anspruch auf die AHV-Rente anmelden (1. Säule)
Die AHV-Rente wird nicht automatisch ausbezahlt. Um die Rente zu erhalten, müssen Sie Ihren Anspruch schriftlich bei jener Ausgleichskasse anmelden, die zuletzt die Beiträge entgegengenommen hat.
Sie müssen Ihren Anspruch mindestens drei Monate vor Eintritt des ordentlichen Rentenalters bei Ihrer Ausgleichskasse anmelden, damit diese genügend Zeit hat, um alle für die Rentenberechnung nötigen Informationen zusammenzustellen.
Bezug der Leistungen beruflichen Vorsorge (BVG / 2. Säule)
Wenden Sie sich an die Einrichtung, bei der Sie Ihr Guthaben der Pensionskasse haben und erfragen Sie die Höhe Ihres angesparten Kapitals und die Modalitäten des Bezugs.
Bezug des Guthabens der privaten Vorsorge (3. Säule)
Wenden Sie sich an die Einrichtung, bei der Sie Ihre private Vorsorge haben und erfragen Sie die Höhe Ihres angesparten Kapitals und die Modalitäten des Bezugs.
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Kinderbetreuungsangebote im Kanton Solothurn |  | |
Invasive Neophyten  Neophyten sind Pflanzen, die nach der Entdeckung Amerikas 1492 nach Europa kamen. Viele von Ihnen fügen sich problemlos in unsere Pflanzenwelt ein und sind harmlos. Einige aber verbreiten sich stark, verdrängen einheimische Pflanzen und werden zum Problem für unsere Artenvielfalt.
Invasive Neophyten - also jene, die sich stark vermehren - können zur Veränderung des Landschaftsbildes, zu Ertragsausfällen in Land- und Forstwirtschaft und zu Schäden an Bauten führen. Zudem können einige Arten bei manchen Manschen zu gesundheitlichen Problemen führen.
Einige dieser Arten, welche in Zuchwil gehäuft vorkommen, wollen wir Ihnen in dieser Serie vorstellen. Herzlichen Dank für Ihr aufmerksames Beobachten in Ihrem Garten oder beim nächsten Spaziergang durch Zuchwil. (Artikel Cornelia König / Layout: Monika Frischknecht / Erschienen im Zuchler Kurier)
Kontaktperson Roger Witschi: 079 671 75 24
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Familienberatung  Die Familienberatung Bucheggberg Wasseramt ist ein Angebot für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden der Bezirke Bucheggberg und Wasseramt. Die Beratungen sind niederschwellig und kostenlos.
Die Beratung erfolgt für Familien, Einzelpersonen, Paare oder Alleinerziehende aller Altersgruppen.
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