Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung zentral. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht, also über die Verbrennung im Neophytensack, und nicht über die Grünabfuhr. Dadurch wird eine weitere Vermehrung verhindert oder zumindest gebremst.
Restliches Grüngut (Rasenschnitt, Astmaterial von einheimischen Pflanzen usw.) aus dem Garten sowie Rüstabfälle aus der Küche gehören nicht in den Neophytensack. Geben Sie diese Materialien wie bisher der Grünabfuhr mit. Auch Abfall gehört nicht in den Neophytensack.
Zum Entsorgen von grösseren Mengen wie Wurzelstöcke oder ganze Sträucher (zum Beispiel Kirschlorbeer oder Sommerflieder) beauftragen Sie bitte weiterhin einen Gartenbaubetrieb oder erkundigen Sie sich bei der Gemeinde für weitere Möglichkeiten. Nicht vermehrungsfähige Pflanzenteile können über die reguläre Grünabfuhr entsorgt werden. Achtung aber vor Samen und Blüten, Wurzeln, Rhizomen, Ausläufer und Strünke, die wieder austreiben können – diese sollten unbedingt fachmännisch entsorgt werden (Gartenbaubetrieb oder Neophytensäcke).
Die Säcke können beim Entsorgungshof kostenlos am Asylweg 8 in Zuchwil bezogen und an den gleichen Orten für die Abholung durch die Kehrichtabfuhr deponiert werden wie der Hauskehricht, also direkt vor der Haustüre. Im Entsorgungshof können Sie sich beraten lassen und erhalten bei Interesse diverse Flyer zum Thema.
Beim Entsorgungshof können zudem Flyer mit Informationen zu den wichtigsten invasiven Neophyten bezogen werden. Darin ist zudem beschrieben, wie invasive Neophyten und deren Pflanzenteile korrekt entsorgt werden.
Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerflieder, einjährigem Berufkraut, kanadischer Goldrute, Kirschlorbeer und weiteren invasiven Neophyten.
Swen Schärlig (Leiter Bauamt), Mail Swen Schaerlig
und Juliette Vogel Schmid (Fachstelle Energie und Umwelt), Mail Juliette Vogel Schmid
Kontaktstelle: Unterhaltsdienst Zuchwil, 032 686 52 92
Mehr Informationen erhalten Sie im Artikel zum Thema unter untenstehendem Link (Artikel im Zuchler Kurier 3/2025)