Umweltschutz
Umweltschutzfragen in Zuchwil
Das Wegwerfen, Ablagern oder Zurücklassen von Abfällen aller Art (einschliesslich des Kleinkehrichts) sowie von Fahrzeugen und Geräten ist verboten. Das Verbrennen von Abfällen im Freien und in Hausfeuerungsanlagen ist ebenfalls untersagt.
Für alle Fragen des Umweltschutzes in der Gemeinde Zuchwil steht Ihnen die Abteilung Planung und Bau, zur Verfügung. Sie erteilen gerne Auskunft und Ratschläge. Sie erreichen die Abteilung Planung und Bau über
Telefon 032 686 52 52 oder
E-Mail gemeinde@zuchwil.ch
Invasive Neophyten
Was sind invasive Neophyten?
Invasive gebietsfremde Pflanzen tragen weltweit zum Rückgang der biologischen Vielfalt bei. Deshalb wird dieses Thema auf der ganzen Welt behandelt - und auch in der Schweiz.
Invasive gebietsfremde Pflanzen sind nicht-einheimische Pflanzen, die aus fremden Gebieten (meist aus anderen Kontinenten), absichtlich oder unabsichtlich, eingeführt wurden; die sich bei uns in der Natur etabliert haben (Vermehrung in freier Natur) und die sich auf Kosten einheimischer Arten effizient ausbreiten.
Ein Neophyt wird als invasiv bezeichnet, wenn er sich schnell und zum Nachteil der einheimischen Artenvielfalt ausbreiten kann. Für Invasivität ist also eine Kombination von starker Ausbreitung mit davon verursachten Schäden notwendig. Eine umfassende Bewertung der Invasivität berücksichtigt nicht nur die Schädigung der einheimischen biologischen Vielfalt, sondern auch die Gesundheit von Mensch und Tier sowie wirtschaftliche Schäden (z. B. Schäden an Infrastruktur, Landwirtschaft etc.).
Mehr Informationen zu invasiven Neophyten unter www.infoflora.ch und www.neophyten-schweiz.ch
Praxishilfe Invasive Neophyten (Kanton Solothurn)
Selber aktiv werden:
- Einen wichtigen Beitrag zur Überwachung und zur Eindämmung von invasiven Neophyten leistet die Invasiv App von Infoflora. Die einfach Handhabung der App ermöglicht das Melden von Beobachtungen an eine zentrale Datenbank, wo die Resultate auch eingesehen werden können.
- Invasive Neophyten im eigenen Garten entfernen und einheimische Sträucher und Kräuter setzen.
- Raumpatenschaften übernehmen, sich in einer Neophyten-Gruppe organisieren.
- Invasive Neophyten richtig entsorgen (insbesondere Blüten- und Fruchtstände sowie Rhizome und Wurzeln), Neophytensack einsetzen
Beispiele von invasiven Neophyten (alle Bilder und Text: Erwin Jörg, www.neophyt.ch)

Goldruten (z.B. Solidago canadensis/gigantea)
In schützenswerten Pflanzenbeständen wird durch das Eindringen von Goldruten die natürliche Artenzusammensetzung gestört. So werden namentlich Licht liebende Pflanzenarten durch die dichten Goldrutenbestände verdrängt.
Die Verbreitung erfolgt durch flugfähige Samen, die mit bis zu 12'000 Stück pro Spross überreichlich ausgebildet werden. Aufgrund der grossen Anzahl von Wurzelsprossen erfolgt auch eine unterirdische nicht zu vernachlässigende Ausbreitung der Bestände. Durch mindestens zweimaliges, tiefes Mähen im Mai und im August vor der Blüte können die Goldrutenbestände langfristig kontrolliert werden. Blütenstände und Schnittgut über die Verbrennung entsorgen.
Kleinere Bestände können bei feuchtem Boden auch ausgerissen werden. So besteht weniger die Gefahr, dass die Pflanzen nur abgerissen werden, und es wird sogar ein Teil der Wurzeln aus dem Boden herausgezogen.
Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus)
Der Kirschlorbeer ist in Asien beheimatet und wird in Gärten sehr häufig als Hecken- und Zierpflanze angepflanzt. Er bildet zarte, weisse Blüten. Diese erscheinen von April bis Juni und oft nochmals im Herbst. Die Früchte des Kirschlorbeers sind Kirschen, die zur Reifezeit schwarz sind.
Durch illegale Entsorgung von Gartenmaterial gelangt der Kirschlorbeer in die freie Natur. Zudem werden seine Früchte gerne von Vögeln gefressen, wodurch er weiter verbreitet wird. Die ganze Pflanze, mit Ausnahme des Fruchtfleisches, ist giftig! Die Blüten des Kirschlorbeers sollten frühzeitig geschnitten werden, so dass keine Fruchtreifung stattfindet. Kirschen und Blüten der Verbrennung/Kehrichtentsorgung zuführen (Neophytensäcke oder Abfallsäcke)!

Beeren des Kirschlorbeers

Blüten des Kirschlorbeers

Sommerflieder (Buddleja davidii)
Der Sommerflieder blüht von Juli bis September und bildet pro Strauch bis zu 3 Mio. Samen! Seine Verbreitung findet hauptsächlich durch den Wind statt, der die leichten Samen weit mit sich trägt.
Durch den intensiven Geruch der Blüten werden zahlreiche Schmetterlinge angelockt. Dies sind in der Regel nur häufige Arten. Da der Sommerflieder in Flussauen oft grosse, dichte Bestände bildet, kann er dort die wertvolle auenspezifische Pflanzenwelt verdrängen. Dadurch fehlen die Futterpflanzen der Raupen von seltenen Schmetterlingen, und der Sommerflieder wirkt sich so negativ auf die Schmetterlingspopulationen aus.
Einjähriges Berufkraut (Erigeron annuus)
Das Einjährige Berufkraut ist in Nord-Amerika beheimatet und
wurde bei uns als Gartenpflanze eingeführt. Es ist eine bis 1 m hohe
Krautpflanze. Die ganze Pflanze ist behaart. Ab Juli entstehen bereits reife Samen, die meist
schon im Herbst keimen. Die Überwinterung findet dann als Rosette statt.
Die Früchtchen sind mit einem Schirmchen versehen, wodurch sie mit dem
Wind kilometerweit fortgetragen werden können. Keimfähige Samen bilden
sich auch ohne Befruchtung. Daher kann sich aus einer einzigen Pflanze
ein ganzer Bestand bilden. Deshalb vor der Blüte bekämpfen!
Obwohl das Berufkraut nicht giftig ist, wird es vom Vieh
gemieden. Daher kann es sich auf Weiden massiv vermehren und diese stark
verunkrauten. Auf Ruderalstandorten und Magerwiesen verdrängt es die
einheimische, zum Teil schon selten gewordene Flora.


Asiatische Staudenknöteriche (Reynoutria spp., Polygonum spp.)
Der asiatische Knöterich bildet grosse, dichte Bestände. Durch sein weitläufiges Wurzelwerk kann er sich pro Jahr bis zu einem Meter weit ausbreiten. Werden die Wurzeln verletzt oder abgebrochen, können aus kleinsten Stücken wieder neue Pflanzen austreiben. Seine Heimat ist Ostasien und er ist in China, Japan und Korea weit verbreitet.
Die Wurzeln des Japanischen Staudenknöterichs können in kleinste Ritzen von Mauern und Asphalt eindringen und diese durch ihr Wachstum sprengen. Zudem wurde auch eine erhöhte Erosionsgefahr festgestellt, da die Wurzeln des Knöterichs den Boden schlechter stabilisieren als andere Pflanzen. Durch seine dichten Bestände verdrängt er zudem einheimische Pflanzen und nimmt ihnen den natürlichen Lebensraum.


Schmalblättriges Greiskraut (Senecio inaequidens)
Die Pflanze stammt ursprünglich aus Südafrika und wurde mit grosser Wahrscheinlichkeit mit verunreinigten Wollimporten eingeführt. Sie wächst hauptsächlich entlang von Strassen, häufig Autobahnen, und Eisenbahnlinien. Die Blütezeit dauert etwa von Mai bis Dezember, mit je einer Spitze am Anfang und gegen den Schluss der Blühperiode. Pro Pflanze werden sehr viele flugfähige Samen gebildet, die mit dem Fahrtwind der Fahrzeuge weiter verbreitet werden.
Die ganze Pflanze ist giftig (Pyrrolizidinalkaloide) und kann Mensch und Vieh gefährden, wenn Teile von ihr aufgenommen werden. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn sich die Pflanze auch auf Getreidefeldern ausbreitet und somit als Verunreinigung ins Getreide gelangt. Da sich das Greiskraut stark ausbreitet kann es zudem einheimische Pflanzen verdrängen. Es muss vor der Blütezeit ausgerissen werden, damit es nicht versamen kann. Um die weitere Ausbreitung sicher zu verhindern, sollte das Material in einer Kehrichtverbrennungsanlage entsorgt werden. Aufgrund ihrer Giftigkeit darf die Pflanze nicht ins Heu gelangen.
Holzfeuerungen
Merkblatt "Richtig feuern mit Holz" (Amt für Umwelt Solothurn)
Richtig feuern - Holzenergie Schweiz
Vollzugsleitfaden Holzfeuerung (Amt für Umwelt Solothurn)
Lärm
Informationen zum Lärm und was wir dagegen tun können, finden sie hier
Trinkwasserqualität
Aktuelle Trinkwasserqualität unter folgendem Link:
Notfallkontakte
Kantonspolizei
032 627 98 98
Bürgerspital Solothurn
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Ärztlicher Notfalldienst Kanton Solothurn
0848 112 112
Toxikologisches Institut bei Vergiftungen
044 251 51 51
Apotheke
032 685 24 21
Zivilschutz Aare Süd
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Notfalltreffpunkt
Broschüre Gemeinde Zuchwil