Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn die zu beglaubigende Unterschrift in Gegenwart der Gemeindeschreiberin, des Gemeindepräsidenten oder vom Stelleninhaber/in des Behördensekretariates geleistet wird.
Bitte bringen Sie zur Identifikation Ihrer Person die Identitätskarte oder den Reisepass mit.
Da ausschliesslich die Gemeindeschreiberin, der Gemeindepräsident oder der/die Stelleninhaber/in des Behördensekretariats Beglaubigungen ausstellen können, ist eine telefonische Voranmeldung empfehlenswert.
Die Beglaubigung einer Unterschrift ist gebührenpflichtig und kostet Fr. 20.00.
Für die Beglaubigung von Abschriften und Auszügen privater Natur muss das Original vorgelegt werden.
Da ausschliesslich die Gemeindeschreiberin, der Gemeindepräsident oder der/die Stelleninhaber/in des Behördensekretariats Beglaubigungen ausstellen können, ist eine telefonische Voranmeldung empfehlenswert.
Die Beglaubigung einer Fotokopie ist gebührenpflichtig und kostet Fr. 20.00.
Einwohnergemeinde
Zuchwil