Niederlassungsbescheinigung (Wohnsitzbescheinigung)

Niederlassungsbescheinigung (Wohnsitzbescheinigung) 

Die Niederlassungsbescheinigung (Wohnsitzbescheinigung) kann persönlich am Schalter der Einwohnerdienste bezogen oder im Onlineschalter bestellt werden. Bitte bringen Sie bei einer Abholung der Niederlassungsbescheinigung (Wohnsitzbescheinigung) zur Identifikation Ihrer Person den Pass oder die Identitätskarte mit. Die Niederlassungsbescheinigung (Wohnsitzbescheinigung) ist gebührenpflichtig und kostet Fr. 20.00.   

Wohnsitzbescheinigung SBB 

Zur Beantragung des GA-Plus Familia oder GA-Plus Duo Partner ist eine Wohnsitzbescheinigung der Einwohnerkontrolle erforderlich. Das Dokument darf nicht älter als 30 Tage sein. Bitte füllen Sie alle Felder des Formulars aus und bestätigen Sie mit Ihren Unterschriften, dass alle Personen im selben Haushalt wohnen. Eine auf dem Formular aufgeführte Person muss dieses von der Einwohnerkontrolle bescheinigen lassen. Bitte bringen Sie zur Identifikation Ihrer Person den Reisepass oder die Identitätskarte mit. Die Wohnsitzbescheinigung ist gebührenpflichtig und kostet Fr. 20.00.  

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