Identitätskarte oder biometrische Identitätskarte
Schweizer Bürgerinnen und Bürger können ab 1. November 2026 je nach Bedarf zwischen einer Identitätskarte mit oder ohne Datenchip wählen.
- Für Reisen innerhalb der Europäischen Union wird die biometrische Identitätskarte empfohlen.
- Für Personen, welche die Karte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen, ist die nicht biometrische Identitätskarte ausreichend.
Nicht biometrische Identitätskarten, die vor der Einführung der neuen Karte ausgestellt werden, behalten für Reisen in der EU ihre Gültigkeit bis zum individuellen Ablaufdatum.
Weiterführende Informationen sowie ein Erklärvideo zu den beiden Varianten der Identitätskarte finden Sie auf der offiziellen Website des Bundes.
Die biometrische Identitätskarte muss beim Ausweiszentrum Solothurn beantragt werden.
Wenn Sie eine neue Identitätskarte ohne biometrische Daten benötigen, sprechen Sie bitte persönlich (Entmündigte und Kinder in Begleitung der gesetzlichen Vertretung) bei den Einwohnerdiensten vor.
Was wird benötigt?
- Passfoto (nicht älter als 1 Jahr und nach Vorgaben der Fotomustertafel)
- Bisherige Identitätskarte oder Verlustmeldung der Polizei, falls die IDK nicht mehr auffindbar ist. (siehe Ausweisverlust)
- Gebühr: Fr. 35.00 Kinder, Fr. 70.00 Erwachsene
Jeder Antrag muss von der antragstellenden Person (ab 7 Jahren) unterschrieben werden. Minderjährige sowie Entmündigte benötigen zusätzlich die Unterschrift der gesetzlichen Vertretung (Beistand, Vormund, ein Elternteil, bei getrennten oder geschiedenen Eltern ist ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder eine Einwilligungserklärung des zweiten Elternteils notwendig).
Gültigkeit der Identitätskarte: Erwachsene 10 Jahre / Minderjährige 5 Jahre