Wie reiche ich mein Baugesuch neu ein?
Ab dem 02. Februar 2026 erfolgt die Einreichung von Baugesuchen in der Gemeinde Zuchwil ausschliesslich digital über die kantonale Plattform eBau. Sämtliche Gesuchsunterlagen sind ab diesem Zeitpunkt elektronisch über eBau hochzuladen und einzureichen. Die digitale Einreichung ermöglicht eine effiziente Bearbeitung, eine transparente Nachverfolgung des Verfahrens sowie eine direkte Kommunikation zwischen Gesuchstellenden, Planenden und der Behörde.
Für die öffentliche Baupublikation ist zusätzlich weiterhin ein unterzeichnetes Papierexemplar der Baugesuchsunterlagen bei der Gemeinde Zuchwil einzureichen. Dieses dient ausschliesslich der Auflage während der Publikationsfrist.
Zur Plattform e-Bau
Sie möchten Einsprache gegen ein Baugesuch erheben?
Eingereichte Baugesuche werden durch die Gemeinde geprüft und anschliessend öffentlich publiziert. Die Publikation informiert über das Bauvorhaben sowie über die Fristen für allfällige Einsprachen.
Während der Publikationsfrist von 20 Tagen können betroffene Personen Einsprache gegen das Bauvorhaben erheben. Die massgebenden Unterlagen liegen während dieser Zeit bei der Gemeinde Zuchwil in Papierform öffentlich auf.