Seit 1. Juli 2018 ist die neue Luftreinhalteverordnung (LRV-SO 812.41) des Kantons Solothurn in Kraft. Neu obliegt die Aufsicht über die Feuerungskontrolle dem Kanton. Verantwortlich dafür ist das Amt für Umwelt (AfU). Die Anlageninhaber erhalten mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. So sind sie künftig verpflichtet, die Feuerungskontrolle ihrer Anlage fristgerecht zu organisieren, dürfen aber dazu die Fachperson selber bestimmen.
Mehr Informationen und Antworten zu Fragen erhalten Sie vom Amt für Umwelt, Abteilung Luft/Lärm, Werkhofstrasse 5, 4509 Solothurn, Telefon 032 627 24 74, E-Mail feko@bd.so@bd.so.ch oder unter www.so.ch/feuerungskontrolle