Anlassbewilligung - Gesuch

Für die Organisation von grösseren Anlässen kann zusätzlich ein Merkblatt angefordert werden.

Dies können Sie mit einem Mail oder 032 686 52 52 verlangen.

Die Veranstaltungen können auf unserer Homepage mit Ihrem persönlichen Login veröffentlicht werden. Sie erreichen damit ein breiteres Publikum.

Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur Durchführung eines Anlasses / Veranstaltung

Verantwortliche Person


Veranstaltung

Datum und Zeit:

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Durchführungsort

genaue Ortsbezeichnung (z.B. Wirtschaftslokal, Turn-/ Mehrzweckhalle, usw.)
(Zutreffendes ankreuzen)
(Die Einwilligung / Bewilligung des Grundeigentümers muss vorliegen.)

Infrastruktur

Erwartete Besucherzahl

Getränke und Speiseangebote

Der Gesuchsteller wird darauf aufmerksam gemacht, dass gemäss Art. 42 Abs. 1 und Abs. 2 der Lebensmittel- und
Gebrauchsgegenständeverordnung vom 16. Dezember 2016 (LGV; SR 817.02) an Kinder und Jugendliche unter 16
Jahren keine alkoholischen Getränke abgegeben werden dürfen. Laut Art. 41 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die
gebrannten Wasser vom 21. Juni 1932 (Alkoholgesetz, AlkG; SR 680) dürfen an Jugendliche unter 18 Jahren keine
gebrannten Wasser abgegeben werden. An Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen lediglich vergorene
alkoholische Getränke (Bier, Wein, Most, Schaumwein), aber keine gebrannten Wasser (Spirituosen, Aperitifs,
Alcopops sowie deren Verdünnungen) abgegeben werden. Widerhandlungen werden gemäss §12bis des Gesetzes
über das kantonale Strafrecht und die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 19. September 1940
(EG StGB; BGS 311.1) sanktioniert.

Verlängerung der Öffnungszeit

Musikalische Unterhaltung

Lautstärke des Konzertes / der Vorführung

Veranstaltungen mit einem elektroakustisch erzeugten oder verstärkten Schall mit einem Schallpegel von über 93 dB
sowie der Einsatz von Laseranlagen müssen gemäss Schall- und Laserverordnung (SLV; SR 814.49) gemeldet
werden.

Der Veranstalter oder die Veranstalterin ist dafür verantwortlich, dass das Publikum und die Nachbarschaft vor
gesundheitsgefährdenden Schalleinwirkungen und Laserstrahlen geschützt ist und die Grenzwerte und die Bestimmungen
der SLV jederzeit eingehalten werden. Die Gemeinde und der Kanton können Kontrollen durchführen.

Verkehrs- und Sicherheitskonzept

Für die Durchführung eines grösseren Anlasses muss zuhanden der Polizei zwingend ein Verkehrs- und Sicherheitskonzept
eingereicht werden. Sind für Anlässe oder Veranstaltungen auf Kantonsstrassen einzig Verkehrsbeschränkungen oder
Verkehrsumleitungen notwendig, muss ein entsprechendes Gesuch mindestens 1 Monat im Voraus an die Polizei
eingereicht werden.

Parkplätze

Die verantwortliche Person stellt das Gesuch um Erteilung der Bewilligung(en) und bestätigt:

Das sanitätsdienstliche Konzept, bzw. der Vertrag muss diesem Gesuch beiliegen.

Gesuchsunterlagen

Die verantwortliche Person stellt das Gesuch um Erteilung der Bewilligung(en) und bestätigt:

Planung und Bau
Arbeit & Wirtschaft, Kultur & Freizeit

Notfallkontakte

Kantonspolizei
032 627 98 98

Bürgerspital Solothurn
032 627 31 21

Ärztlicher Notfalldienst Kanton Solothurn
0848 112 112

Toxikologisches Institut bei Vergiftungen
044 251 51 51

Zivilschutz Aare Süd
032 674 46 00