Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis dient als Bestätigung, dass eine umfassende Geschäftsfähigkeit besteht.

Sie erhalten das Handlungsfähigkeitszeugnis bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Eine persönliche Vorspache am Schalter der zuständigen Behörde ist erforderlich. Zur Identifikation Ihrer Person muss ein gültiger Lichtbildausweis vorgelegt werden.

 

Familie & Soziales, Weitere Dienstleistungen

Notfallkontakte

Kantonspolizei
032 627 98 98

Bürgerspital Solothurn
032 627 31 21

Ärztlicher Notfalldienst Kanton Solothurn
0848 112 112

Toxikologisches Institut bei Vergiftungen
044 251 51 51

Zivilschutz Aare Süd
032 674 46 00