Hundesteuer

Hundehalter bezahlen für ihre Vierbeiner Steuern. Die Hunde müssen ab einem bestimmten Alter oder nach einem Zuzug bei der Wohngemeinde angemeldet und im Falle eines Wegzugs oder Todes wieder abgemeldet werden. Ist der Hund registriert, wird die Hundesteuer jährlich im April von der Gemeinde in Rechnung gestellt.

Die Hundesteuer berträgt CHF 65.00 / Hund. Für die verspätete Zahlung der Rechnung wird eine Mahngebühr von CHF 50.00 verrechnet.

Hundedatenbank AMICUS
Hundesteuer Informationen ch.ch
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Notfallkontakte

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032 627 98 98

Bürgerspital Solothurn
032 627 31 21

Ärztlicher Notfalldienst Kanton Solothurn
0848 112 112

Toxikologisches Institut bei Vergiftungen
044 251 51 51

Zivilschutz Aare Süd
032 674 46 00