Sind Sie innerhalb der Gemeinde Zuchwil umgezogen?
Adressänderungen sowie Wohnungswechsel innerhalb eines Gebäudes sind den Einwohnerdiensten innerhalb von 14 Tagen zu melden.
Sie können uns Ihre Adressänderung am Schalter der Einwohnerdienste oder per eUmzug melden.
Schweizer Staatsangehörige benötigen zur Adressänderung:
- Identitätskarte oder Reisepass
- Mietnachweis oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Hauptmieter)
Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Adressänderung:
- Identitätskarte (nur bei EU-/EFTA-Anghörigen) oder Reisepass
- Mietnachweis oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Hauptmieter)
- Ausländerausweis im Original
- EU/EFTA- wie auch Drittstaatsangehörige haben bei der Meldung der Adressänderung eine Gebühr der Migrationsbehörde am Schalter der Einwohnerdienste zu bezahlen.