Sie ziehen von Zuchwil weg?
Die Abmeldung bei den Einwohnerdiensten hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.
Sie können sich persönlich am Schalter des Dienstleistungszentrums oder per eUmzug abmelden.
Jede volljährige Person muss sich einzeln abmelden. Eine gemeinsame Abmeldung ist nur bei Familien (mit minderjährigen Kinder) möglich.
Schweizer Staatsangehörige benötigen zur Abmeldung:
- Identitätskarte oder Reisepass
Wenn Sie den Wegzug mittels eUmzug melden und Ihr Heimatschein bei unserer Einwohnerkontrolle hinterlegt ist, lassen wir Ihnen diesen per Post zukommen. Der Heimatatschein ist bei der Einwohnerkontrolle des neuen Wohnortes zu hinterlegen, sofern eine gesetzliche Hinterlegungspflicht besteht.
Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Abmeldung:
Für Drittstaatsangehörige ist der Onlinedienst eUmzug nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Solothurn möglich.
Abmeldung ins Ausland
Eine Abmeldung ins Ausland ist nur am Schalter der Einwohnerdienste möglich. Für die Abmeldung wird die Wegzugsadresse im Ausland und eine Korrespondenzadresse in der Schweiz benötigt. Detaillierte Reisehinweise finden Sie unter diesem Link.