Sie sind neu in Zuchwil wohnhaft? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Die Anmeldung bei den Einwohnerdiensten hat innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug zu erfolgen. Sie können am Schalter unserer Einwohnerdienste zur Anmeldung vorsprechen oder die Anmeldung mittels eUmzug vornehmen. Die Anmeldung bei den Einwohnerdiensten ist gebührenpflichtig und kostet Fr. 20.00. Für ausländische Staatsangehörige fallen gemäss der Gebührenverordnung des Ausländer- und Integrationsgesetzes zusätzliche Gebühren an.
Schweizer Staatsangehörige benötigen zur Anmeldung:
- Pass oder Identitätskarte (zur Identifikation)
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietnachweis oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Mieter)
Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Anmeldung:
- Pass / Identitätskarte (Identitätskarte nur bei EU-/EFTA-Bürgern möglich)
- Ausländerausweis
- Krankenversicherungsnachweis
- Zivilstandsnachweis
- Familienbüchlein / Familienausweis oder Geburtsurkunde (bei minderjährigen Kindern)
- Mietnachweis oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Mieter)
- Arbeitsvertrag (bei Zuzug vom Ausland)
Für ausländische Staatsangehörige ist bei einem Zuzug vom Ausland ausschliesslich die Anmeldung am Schalter der Einwohnerdienste möglich.
Für Drittstaatsangehörige ist der Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Zuzug möglich, da bei einem interkantonalen Zuzug ein Gesuch um Kantonswechsel gestellt werden muss. Der Ausländerausweis muss bei einem interkantonalen Zuzug im Original abgegeben werden.
Die anfallenden Kosten gemäss Verordnung über die Gebühren zum Ausländer- und Integrationsgesetz werden bei der Nutzung von eUmzug in Rechnung gestellt.