Kindesanerkennung

Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, so muss derjenige, der sich als leiblicher Vater betrachtet, das Kind ausdrücklich anerkennen. Der Vater kann dies sowohl vor der Geburt des Kindes als auch danach tun.

Die Anerkennung eines Kindes kann beim Zivilstandsamt Ihrer Wahl erfolgen.

Kindsanerkennung Kanton Solothurn
Kindesanerkennung ch.ch
Familie & Soziales

Notfallkontakte

Kantonspolizei
032 627 98 98

Bürgerspital Solothurn
032 627 31 21

Ärztlicher Notfalldienst Kanton Solothurn
0848 112 112

Toxikologisches Institut bei Vergiftungen
044 251 51 51

Zivilschutz Aare Süd
032 674 46 00