Betriebsbewilligung – Bestätigung durch die kommunale Baubehörde

Für die Erteilung einer Betriebsbewilligung durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) ist in bestimmten Fällen eine Bestätigung der kommunalen Baubehörde erforderlich.

Zu diesem Zweck müssen Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller das entsprechende Formular vollständig ausgefüllt bei der kommunalen Baubehörde einreichen. Die Baubehörde prüft anhand der eingereichten Angaben, ob der Betrieb beziehungsweise die vorgesehenen Räumlichkeiten baurechtlich bewilligt sind und der geplanten Nutzung entsprechen. Bei Bedarf wird die Situation vor Ort durch die Bauverwaltung überprüft. Die bestätigten Unterlagen werden anschliessend für das Verfahren beim Amt für Wirtschaft und Arbeit benötigt.

Für die Bearbeitung des Gesuchs sind das vollständig ausgefüllte Formular, eine Kopie der ursprünglichen Baubewilligung für das Lokal, ein aktueller Situationsplan sowie die aktuellen Grundrisspläne der genutzten Räumlichkeiten (z. B. Gaststube, Nebenräume, Aussenwirtschaft) einzureichen. Unvollständige Unterlagen können zu Verzögerungen in der Bearbeitung führen.

Die Unterlagen sind in Papierform bei der kommunalen Baubehörde einzureichen. Für weitere Informationen oder bei Fragen zum Formular steht Ihnen die Bauverwaltung gerne zur Verfügung.

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