Pensionierung - Informationen

Damit Sie im gewünschten Zeitpunkt Ihre AHV-Rente (1. Säule) und die Leistungen Ihrer beruflichen Vorsorge (2. und 3. Säule) erhalten, müssen Sie einige Vorkehrungen treffen.

Anspruch auf die AHV-Rente anmelden (1. Säule)

Die AHV-Rente wird nicht automatisch ausbezahlt. Um die Rente zu erhalten, müssen Sie Ihren Anspruch schriftlich bei jener Ausgleichskasse anmelden, die zuletzt die Beiträge entgegengenommen hat.

Sie müssen Ihren Anspruch mindestens drei Monate vor Eintritt des ordentlichen Rentenalters bei Ihrer Ausgleichskasse anmelden, damit diese genügend Zeit hat, um alle für die Rentenberechnung nötigen Informationen zusammenzustellen.

Bezug der Leistungen beruflichen Vorsorge (BVG / 2. Säule)

Wenden Sie sich an die Einrichtung, bei der Sie Ihr Guthaben der Pensionskasse haben und erfragen Sie die Höhe Ihres angesparten Kapitals und die Modalitäten des Bezugs.

Bezug des Guthabens der privaten Vorsorge (3. Säule)

Wenden Sie sich an die Einrichtung, bei der Sie Ihre private Vorsorge haben und erfragen Sie die Höhe Ihres angesparten Kapitals und die Modalitäten des Bezugs.

Vorbereitung Pensionierung
Alter, Gesundheit & Pflege, Familie & Soziales

Notfallkontakte

Kantonspolizei
032 627 98 98

Bürgerspital Solothurn
032 627 31 21

Ärztlicher Notfalldienst Kanton Solothurn
0848 112 112

Toxikologisches Institut bei Vergiftungen
044 251 51 51

Zivilschutz Aare Süd
032 674 46 00