Akonto-Zahlungen
Die Kantons- und Gemeindesteuern können in der Regel in Raten bezahlt werden. Sie werden auf ein Jahr verteilt und sind Teilzahlungen für die voraussichtliche Steuerschuld. In wie vielen Raten gezahlt wird, ist je nach Kanton unterschiedlich geregelt. Am Ende eines Steuerjahres wird die Schlussabrechnung erstellt und die tatsächlich geschuldete Steuer mit den bezahlten Raten verrechnet. In einigen Kantonen ist zudem eine monatliche Ratenzahlung möglich oder eine Einmalzahlung für alle Steuerraten (unter Umständen mit Skonto).
Bezahlen Sie die Steuerraten nicht rechtzeitig, wird zusätzlich ein Verzugszins fällig.
Ratenzahlungen und Stundungen
Eine Ratenzahlung (mit oder ohne Stundung der Zahlung verbunden) kann auch als Zahlungserleichterung beantragt werden, wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben.
Bitte kontaktieren Sie uns via Mail oder per Telefon 032 686 52 42, um eine Zahlungsvereinbarung abzuschliessen.
Falls Sie Ihre Steuern nach Ablauf einer Frist gar nicht bezahlen, wird eine Betreibung gegen Sie eingeleitet.