Steuerpflicht bei Auslandaufenthalt - entrichten

Nach Ihrem Wegzug aus der Schweiz müssen Sie Ihre Steuern im Zielland bezahlen. In bestimmten, begrenzten Fällen können Sie allerdings weiterhin in der Schweiz besteuert werden, nämlich wenn Sie Immobilien in der Schweiz besitzen oder gelegentlich in der Schweiz arbeiten. Die Schweiz hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die verhindern, dass Sie Ihr Einkommen oder Ihr Vermögen doppelt versteuern müssen.

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