Öffentliche Mitwirkung der Ortsplanungsrevision Zuchwil
10.09.2026
Öffentliche Mitwirkung der Ortsplanungsrevision Zuchwil
Die Ortsplanung bildet eine wichtige Grundlage für die zukünftige Entwicklung unserer Gemeinde. Mit der öffentlichen Mitwirkung möchten wir der Bevölkerung, Grundeigentümerschaften sowie weiteren interessierten Kreisen die Möglichkeit geben, sich frühzeitig mit den Planungsinhalten auseinanderzusetzen und ihre Anliegen einzubringen.
Wir laden Sie herzlich ein, sich am Mitwirkungsverfahren zu beteiligen und damit die weitere Entwicklung von Zuchwil aktiv mitzugestalten.
Information zur öffentlichen Mitwirkung
Ortsplanungsrevision geht in die Mitwirkung
Die Gemeinde Zuchwil steht in der Gesamtrevision der Ortsplanung. Diese umfasst die Nutzungsplanung mit den entsprechenden Plänen und dem Zonenreglement. Die Gesamtrevision ergibt sich aus wesentlichen Änderungen der übergeordneten Rahmenbedingungen – wie dem kantonalen Richtplan und der revidierten kantonalen Bauverordnung – seit der letzten Ortsplanungsrevision von 2003.
Umfassende Gesamtrevision
Der vorliegende Entwurf für die neue Nutzungsplanung der Gemeinde Zuchwil ist eine umfassende Gesamtrevision, indem bestehende Bestimmungen nicht nur angepasst, sondern ganzheitlich überarbeitet wurden, um die geänderten Anforderungen zu berücksichtigen und für eine klare Systematik der grundeigentümerverbindlichen Regelwerke zu sorgen. Als Beispiel sei die Vielzahl an heute bestehenden Sondernutzungsplänen genannt: Diese entsprechen in vielen Fällen nicht mehr den gesetzlichen, normativen und sachlichen Anforderungen und sollen soweit möglich aufgehoben werden, um die qualitative Innenentwicklung zu unterstützen und die Planungssicherheit und Verfahren für Bauwillige, Behörden und Verwaltung zu erleichtern.
Zur öffentlichen Mitwirkung freigegeben wird nun der Entwurf für die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Zuchwil, bestehend aus den grundeigentümerverbindlichen Instrumenten mit Zonenreglement, dem Bauzonen- und Gesamtplan, dem Naturgefahrenplan, dem Lärmempfindlichkeitsplan und dem Erschliessungsplan (Strassen und Baulinien). Hinzu kommen die überarbeiteten Waldfeststellungspläne. Das Vorhaben wird im Planungsbericht umfassend erläutert und durch orientierende Pläne ergänzt.
Der Gemeinderat hofft auf eine rege Beteiligung der Bevölkerung. Dabei ist festzuhalten, dass jede Person eine Mitwirkung zu den Inhalten der Ortsplanungsrevision einreichen kann. Die eingegangenen Mitwirkungsbeiträge werden im weiteren Verlauf des Prozesses vor der öffentlichen Auflage verarbeitet werden.
Die Mitwirkungsfrist dauert von Freitag, 18. September bis Freitag, 30. Oktober 2026. Zum Auftakt findet am Donnerstag, 17. September 2026, von 18.30 bis 20.30 Uhr im Lindensaal eine öffentliche Infoveranstaltung statt.
Auf Voranmeldung werden zudem folgende Sprechstunden mit Fachleuten im Gemeindehaus durchgeführt:
• Mittwoch, 23. September 2026, 13.30 bis 16.30 Uhr
• Montag, 5. Oktober 2026, 9.00 bis 12.00 Uhr
• Mittwoch, 14. Oktober 2026, 9.30 bis 12.00 Uhr
Anmeldung: 032 686 52 52 oder bauverwaltung@zuchwil.ch.
Die Mitwirkung wird elektronisch unter mitwirken.zuchwil.ch durchgeführt und ist ab dem 18. September online. Hier sind auch sämtliche Pläne und Dokumente online zugänglich. Während der Öffnungszeiten sind die Unterlagen auch im Gemeindehaus Zuchwil einsehbar.
Notfallkontakte
Kantonspolizei
032 627 98 98
Bürgerspital Solothurn
032 627 31 21
Ärztlicher Notfalldienst Kanton Solothurn
0848 112 112
Toxikologisches Institut bei Vergiftungen
044 251 51 51
Apotheke
032 685 24 21
Zivilschutz Aare Süd
032 674 46 00
Notfalltreffpunkt
Broschüre Gemeinde Zuchwil