Feuer- und Feuerwerksverbot im ganzen Kanton

09.07.2026

Das Feuerverbot gilt für Wald, in Waldesnähe, an Fluss-und Seeufern sowie grundsätzlich als Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet.

Das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Solothurn verboten, demzufolge auch im Siedlungsraum. Feuern/Grillieren ist im Siedlungsraum erlaubt. Trotzdem bitten die Solothurner Behörden die Bürgerinnen und Bürger, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brandereignisse zu verhindern und dadurch weder Menschen, Tiere noch die Umwelt zu gefährden. In diesem Zusammenhang werden folgende Empfehlungen abgegeben:

  • Benutzen Sie beim Grillieren ausschliesslich fest eingerichtete Feuerstellen oder Cheminées
  • Lassen Sie Feuerstellen und Cheminées nie unbeaufsichtigt und verlassen Sie diese erst nach vollständigem Löschen der Glut
  • Halten Sie beim Feuern/Grillieren einen genügend grossen Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien wie zum Beispiel Vorratholz, Hecken oder trockenem Laub ein
  • Beachten Sie den Funkenwurf und die Windverhältnisse. Entfachen Sie bei starkem Wind kein Feuer
  • Halten Sie präventiv Löschmittel (Wasser, Feuerlöscher usw.) bereit
  • Löschen Sie das Feuer oder kühlen Sie die heisse Asche mit viel Wasser

Medienmitteilung Polizei
Verfügung RR

Notfallkontakte

Kantonspolizei
032 627 98 98

Bürgerspital Solothurn
032 627 31 21

Ärztlicher Notfalldienst Kanton Solothurn
0848 112 112

Toxikologisches Institut bei Vergiftungen
044 251 51 51

Zivilschutz Aare Süd
032 674 46 00