Umweltschutzfragen in Zuchwil
Das Wegwerfen, Ablagern oder Zurücklassen von Abfällen aller Art (einschliesslich des Kleinkehrichts) sowie von Fahrzeugen und Geräten ist verboten. Das Verbrennen von Abfällen im Freien und in Hausfeuerungsanlagen ist verboten.
Für alle Fragen des Umweltschutzes in der Gemeinde Zuchwil steht Ihnen Peter Wiederkehr, Abteilung Bau und Planung, Bereichsleiter Tiefbau, zur Verfügung. Er erteilt gerne Auskunft und Ratschläge. Sie erreichen Herrn Wiederkehr über
Telefon 032 686 52 53 oder
E-Mail peter.wiederkehr@zuchwil.ch




