Einwohnergemeinde Zuchwil
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 ZUCHWIL - ENTDECKEN, ERLEBEN, WOHLFÜHLEN

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Identitätskarte / Pass

Identitätskarte / Pass
Schweizer Ausweisschriften Kanton Solothurn
Schweizer Pass
Einwohnerdienste
Ausweise und Bescheinigungen

Identitätskarte (oder Kombi-Angebot mit Pass)

Wenn Sie eine neue Identitätskarte benötigen, sprechen Sie bitte persönlich (Entmündigte und Kinder in Begleitung der gesetzlichen Vertretung) bei der Einwohnerkontrolle vor.

Was wird benötigt?

  • Passfoto (nicht älter als 1 Jahr und nach Vorgaben der Fotomustertafel)
  • Bisherige Identitätskarte oder Verlustmeldung der Polizei, falls sie die IDK nicht mehr auffindbar ist. (siehe Ausweisverlust)
  • Gebühr: Fr. 35.00 Kinder, Fr. 70.00 Erwachsene


Jeder Antrag muss von der antragsstellenden Person (ab 7 Jahren) unterschrieben werden. Minderjährige sowie Entmündigte benötigen zusätzlich die Unterschrift der gesetzlichen Vertretung (Beistand, Vormund, ein Elternteil, bei getrennten oder geschiedenen Eltern ist ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder eine Einwilligungserklärung des zweiten Elternteils notwendig).

Gültigkeit der Identitätskarte: Erwachsene 10 Jahre / Minderjährige 5 Jahre
 
Es besteht die Möglichkeit, die Identitätskarte in Kombination mit dem Pass zu beantragen. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Ausweiszentrum Solothurn.

Pass

Pass

Es ist die direkte, persönliche Vorsprache nach Voranmeldung per Internet oder beim Ausweiszentrum Solothurn nötig, um einen Pass zu beantragen.



Provisorischer Pass (Notpass)

Wenn die Zeit zur Beantragung einer Identitätskarte oder eines Passes nicht ausreicht, muss ein provisorischer Pass beantragt werden. Dieser kann direkt beim Ausweiszentrum Solothurn oder bei den Notpassstellen an den Flughäfen (Basel-Mühlhausen, Zürich-Kloten, Lugano-Agno, Genf-Cointrin) beantragt werden. Diese stellen innert kurzer Frist (Wartezeit ca. eine Stunde, Kosten bis zirka Fr. 150.00) einen provisorischen Pass für die Dauer der Reise aus (maximal 1 Jahr).
Achtung: der provisorische Pass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise/Durchreise in/durch die USA.

Ausweisverlust

Ist Ihr Ausweis (IDK oder Pass) verloren gegangen, wurde er gestohlen oder wurde er zerstört? Jeder Verlust eines Ausweises ist sofort nach Feststellung der Polizei anzuzeigen, welche eine Verlustanzeige ausstellt. Bei Verlust des Ausweises im Ausland muss nach der Rückkehr in die Schweiz der Verlust zusätzlich einer schweizerischen Polizeistelle gemeldet werden. Bei der Beantragung eines neuen Ausweises ist die Verlustanzeige zwingend vorzulegen.

 
 
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Kontakt

Gemeinde Zuchwil
Hauptstrasse 65
Postfach 136
4528 Zuchwil

Telefon: 032 686 52 11

Fax: 032 686 52 00
Kontaktieren Sie uns per E-Mail

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