Einwohnergemeinde Zuchwil
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 ZUCHWIL - ENTDECKEN, ERLEBEN, WOHLFÜHLEN

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Hundesteuer

Hundesteuer

Hundehalter bezahlen für ihre Vierbeiner Steuern. Die Hunde müssen ab einem bestimmten Alter oder nach einem Zuzug bei der Wohngemeinde angemeldet und im Falle eines Wegzugs oder Todes wieder abgemeldet werden. Ist der Hund registriert, wird die Hundesteuer jährlich im April von der Abteilung Finanzen in Rechnung gestellt.

Die Hundesteuer berträgt CHF 105.00 / Hund. Für verspätete Zahlung der Rechnung wird eine Mahngebühr von CHF 50.00 verrechnet.

Hundesteuer Informationen ch.ch
Hundedatenbank AMICUS
EinwohnerdiensteFinanzen
Gemeindesteuern, Tiere
 
 
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Postfach 136
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Fax: 032 686 52 00
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